FAQs zur Umstellung beim Kabel-TV: Wie kann man weiter fernsehen?

FAQs zur Umstellung beim Kabel-TV

Eine Frage, die  derzeit viele umtreibt, ist neben dem Wann-läuft-was-wo gerade auch, ob sich die Gesetzesänderung für den TV-Empfang per Kabelanschluss aufs Fernsehen im eigenen Wohnzimmer auswirkt. Schließlich sind Millionen Haushalte von der Umstellung beim Kabelfernsehen betroffen.

Was tun, damit das Fernsehen nicht abgeschaltet wird?

Fernsehzuschauer, bei denen der Kabel-TV-Vertrag bisher über die Nebenkosten vom Vermieter abgewickelt wurde, müssen aktiv werden und sich selbst um den TV-Empfang kümmern. Sie brauchen einen eigenen Kabel-Vertrag oder steigen auf eine alternative Empfangsart um. Die Gesetzesänderung tritt zum 1. Juli 2024 final in Kraft und ist als „Wegfall des Nebenkostenprivilegs“ bekannt.

Zur Miete Wohnende können sich bei ihren Vermietern über den aktuellen Stand erkundigen und einen für sie sinnvollen TV-Empfang wählen.

TV-Empfangsart nun selbst auswählen

Wer keinen Kabelempfang wünscht, kann künftig etwa über Antenne oder Satellit fernsehen. Metz Fernseher sind für alle Empfangsarten geeignet, weil sie direkt mit DVB-Kabeltuner, terrestrischem DVB-T2-Tuner sowie DVB-Satelliten-Tuner ausgestattet sind und ans Internet angeschlossen werden können.

Die wichtigsten Fragen zu der Änderung beim Kabel-TV sowie hilfreiche Infos zu den alternativen Empfangsarten und ihren Kosten hat der ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) für euch zusammengestellt.

• Worum geht es?
• Wer ist betroffen?
• Wie prüfe ich, ob ich persönlich betroffen bin?
• Kann ich ab dem 1. Juli nicht mehr fernsehen?
• Welche Möglichkeiten zum Fernsehempfang habe ich?

Die Antworten findet ihr hier oder über die Website des ZVEI.

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